
MVA/Aussagen LH - Landeshauptmann Durnwalder behauptet in einem Interview der RAI-Tagesschau vom 25.11., dass die Größe des neuen Müllverbrennungsofens von einer Kommission festgelegt worden sei, in der Umweltschützer sogar 150.000 Tonnen Jahreskapazität gefordert hätten. Demgegenüber stehen Medienaussendungen, in denen die genannten Umweltschützer die Planung des Müllverbrennungsofens und dessen Kapazität kritisieren. Auch liegen uns keine Gutachten und Beschlüsse irgendwelcher Kommissionen vor.

MVA/Fehlplanung - Jahrelang hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zusammen mit einer Reihe anderer Vereinigungen auf die Fehlplanungen im Zusammenhang mit dem neuen Müllverbrennungsofen hingewiesen. Von Seiten der Politik wurden wir dabei immer abgekanzelt und unsere vorgebrachte Kritik als unbegründet und nicht fundiert zurückgewiesen. Bereits wenige Monate nach Inbetriebnahme bewahrheiten sich nun jene Kritikpunkte, die immer wieder präsentiert wurden, und zeigen damit auch ein Scheitern des Südtiroler Abfallbewirtschaftungskonzeptes in seiner heutigen Form. Wer trägt für diese Fehlkalkulation mit Ansage die Verantwortung?

Online-Unterschriften findet unerwartet starkes Echo - Erst vor einigen Wochen hat der Brixner Egon Federspieler seine Online-Unterschriftenaktion zur Schließung des Flugplatzes in Bozen auf https://secure.avaaz.org/de/petition/Schliessung_Flughafen_Bozen/ gestartet. Was als Aktion eines einzelnen Menschen gestartet war, hat bereits die Unterstützung von mehr als 3000 Südtirolern aller Sprachgruppen erhalten. Das Ziel? „Je mehr Unterschriften, desto besser," so der Initiator, „damit dieser Steuergeldfresser endlich geschlossen wird.“

Der neue Fachplan-Entwurf für Aufstiegsanlagen und Skipisten liegt zur Einsicht und für Stellungnahmen innerhalb 30 Tagen vor. Hierzu die amtliche Mitteilung:
Hinterlegung und Auslegung des neuen Planentwurfes - Beschluss der Landesregierung Nr. 1552 vom 14. Oktober 2013
Der Entwurf des neuen Fachplanes, wie von der Landesregierung mit obgenanntem Beschluss genehmigt, ist ausschließlich online unter folgender Internet-Adresse abrufbar: http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/beschluesse-landesregierung.asp