
Kronplatz/Rekurs - Auch der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat termingerecht einen Rekurs (Nr. 89/09) beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Beschluss der Landesregierung zur umstrittenen Erschließung des Nordosthanges des Kronplatzes eingebracht.
In erster Linie stützt sich der Rekurs auf die fehlende Eintragung des Projektes in den Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten, dies sieht der Landesentwicklungs- und Raumordungsplan -kurz LEROP- jedoch zwingend vor.

Dokumentierte Sinnlosigkeit
Safety Park/Bilanz - Aufgrund der gestern veröffentlichten Zahlen sieht sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz in seiner jahrelangen Kritik und Abwehrhaltung gegen die Errichtung des Fahrsicherheitszentrums auf dem Gebiet des Biotops Frizzi Au mehr als bestätigt. Der Begriff "Kathedrale in der Wüste" drängt sich angesichts der Zahlen geradezu auf, vor allem wenn man die angeblichen Nutzer etwas näher beleuchtet, zum Großteil "zwangsbeglückte" Schülerinnen und Schüler.

Pillhof/Schotterabbau - Es klingt wie blanker Hohn, wenn Günther Mederle, Betreiber des gleichnamigen Schotterwerkes in Eppan, in einem Interview in der Tageszeitung Alto Adige (Dienstag, 21. April, Seite 24) glattweg behauptet, dass der Schotterabbau in Pillhof unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes sogar zu begrüßen sei.
Es ist bekannt, dass die Genehmigung zum Abbau der 95.000 m³ bereits erteilt wurde. Nun hat die Gemeinde Eppan leider auch den Bau der Zufahrtsstraße für große LKW's zum Abtransport des Schotters genehmigt und somit grünes Licht für den Beginn der Arbeiten gegeben.

Fluggesetz/Aufweichung - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz wundert sich sehr über das Vorgehen des LR Dr. Thomas Widmann, welcher in das heute in der Gesetzgebungskommission zu behandelnde Finanzgesetz folgende Änderung des Fluggesetzes (LG Nr. 15/1997) "hineingemogelt" hat: Nach Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 27. Oktober 1997, Nr. 15, in geltender Fassung, wird folgender Absatz 2 bis eingefügt: "2 bis. In Abweichung des vorherigen Absatzes 2, ist es mit der Verordnung gemäß Absatz 7 möglich, Landesgebiete zu ermitteln, auf denen Landungs- und Abflugzonen eingerichtet werden können."