"Die von den Flughafenbefürwortern öffentlich mitgeteilte Pistenverlängerung sinkt also proportional zum zeitlichen Abstand von der Volksbefragung - je kürzer die Zeit bis zur Volksbefragung desto kürzer auch die Pistenverlängerung", so Pöder.
Die Pistenlänge soll künftig 1.462 Meter betragen. Das ist der einzige Fixpunkt, der überall zu finden ist.
Wie groß allerdings die wirkliche Verlängerung ist, darüber scheint sich die Landesregierung selbst nicht ganz im Klaren zu sein. "Zumindest will man offenbar nichts mehr von dem wissen, was der Landeshauptmann ins eigene Flughafengesetzentwurf vom Oktober letzten Jahres geschrieben hat. Denn im Begleitbericht zum Flughafengesetzentwurf gibt die Landesregierung noch zu, dass man die Asphaltpiste auf 1.999 Meter verlängern wird, das ist bei einer benutzbaren Pistenlänge von 1.462 für einen Flughafen Kategorie 2C so vorgeschrieben", so Pöder.Das würde bedeuten, dass die Verlängerung über einen halben Kilometer, genauer 593 Meter beträgt - warum?
Weil im Jahr 1999 die Piste von 1.040 m auf 1.406 m verlängert wurde, damals ohne zusätzliche Sicherheitsfläche. Deshalb musste auch ein Teil der Bahn stillgelegt werden, es waren nur 1.296 Meter benutzbar (siehe Faq zum früheren Masterplan)
Im Gesetzentwurf des Landes vom 20.10.2015 werden in Art. 2 des Begleitberichts zwei Längen angegeben, jene der maximalen Pistenlänge von 1.462 m und die gesamte damit zusammenhängende Asphaltfläche mit einer Länge von 1.999 m einschließlich der Sicherheitsflächen.
Die 1.999 m lange Asphaltfläche ist die gesamte verfügbare Startstrecke, bildet eine Einheit und setzt sich zusammen, wie aus dem Entwicklungskonzept der ABO vom 15.10.2015 ersichtlich ist: im Norden aus 302 m Sicherheitsflächen bis zum Beginn der Start/Landebahn, der Start/Landebahn von 1462 m und weiteren 235 m Sicherheitsflächen im Süden. Die Sicherheitsflächen garantieren die volle Ausnützung der Start/Landebahn von 1462 m und sind untrennbar damit verbunden. Ohne sie, sind die 1.462 m nicht voll nutzbar.
Aus der Differenz der maximalen Pistenlänge von 1.462 m und der bisher autorisierten Länge der Start/Landebahn von 1.294 m ergibt sich die oben zitierte Ausbaulänge von 168 m, die auch von der Landesregierung mittlerweile öffentlich kommuniziert wird. Sie betrifft aber nur diesen Teilbereich der Gesamtstrecke von 1999 m.
In Wirklichkeit wird die Asphaltfläche von 1.406 m auf 1.999 Meter ausgebaut, also insgesamt mindesten 593m.
Die Verlängerung von 168 m der in ihr enthaltenen Start/Landebahn ist nur ein Teil davon!
Auf den Internetseiten und Erklärungsseiten der Landesregierung zum Flughafen und in öffentlichen Stellungnahmen wird aber immer nur die Ausbaulänge von 168 Metern genannt.
Siehe u.a. auch Faq Fragen und Antworten zum neuen Masterplan http://www.provinz.bz.it/flughafen/fragen-und-antworten.asp?somefaq_page=2
Aber selbst hier ist noch Raum nach unten gegeben.
In den selben Veröffentlichungen (Faq) geht die Landesregierung sogar so weit, den Ausbau der Landebahn auf 30 Meter herunterzurechnen, wenn es um die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung geht.